Deutschland >> Deutschlandweit >> Dienstleistungen, Business, Gewerbe>> Sponsor, Investor
Anzeige-ID# A974525849

Schuldenfrei sein !

Eingegeben am: Sonntag, 10. März 2024  16:47 Uhr
Bearbeitet am: Sonntag, 10. März 2024  17:13 Uhr
Endet am: Dienstag, 18. Juni 2024  17:47 Uhr
Antwort auf: (Nicht Sichtbar)
Zwar muss in der Privatinsolvenz der Vergleichsvorschlag an die Gläubiger ernsthaft sein, aber dennoch ist eine Strategie möglich, bei der den Gläubigern sage und schreibe null Euro angeboten werden! Man spricht hier vom sog. Null-Plan, der sogar gerichtlich anerkannt ist. Die Argumentation ist ganz einfach:

Der Schuldner ist absolut zahlungsunfähig. Es ist kein Vermögen vorhanden und das Einkommen liegt am Existenzminimum bzw. unterhalb der Pfändungsfreigrenzen.

Somit wäre es für die Gläubiger vorteilhafter, auf sämtliche Forderungen schriftlich zu verzichten. Denn andernfalls stellt der Schuldner Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens und damit würden sich die Gläubiger schlechter stellen.

Beim Schuldner ist nichts zu holen, aber es fallen Verfahrenskosten an... Somit wäre die Annahme des Nullplans die günstigere Lösung!!

Wieso ein Nullplan möglich ist? Weil auch Schuldner ohne jegliches Vermögen nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden dürfen.

Die Reaktionen der Gläubiger sind in der Regel sehr unterschiedlich:

•Einige akzeptieren gleich,
•andere wollen nachbessern,
•wieder andere lehnen schroff ab.

Nehmen Sie heftige Reaktionen nicht persönlich; sie sind ja durchaus auch verständlich. Lassen Sie sich nicht zu ebenso heftigen Gegenreaktionen hinreißen, sondern behalten Sie immer das Ziel im Auge: die Restschuldbefreiung. Vergessen Sie nie, dass Ihre Position viel stärker ist als früher:

Recht groß ist der Druck auf die Gläubiger, verzichten zu müssen, seit es das neue Insolvenzrecht gibt. Denn wenn sie es nicht freiwillig tun, eröffnet der Schuldner die zweite, die gerichtliche Phase des Insolvenzverfahrens.


Und das hat schwerwiegende Nachteile für sie. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, zwingt der Richter ihnen einen Vergleich auf. Dabei hält er sich in der Regel an den ursprünglichen Schuldenbereinigungsplan.

Dabei bekommen sie auch nicht mehr Geld, haben aber nun Verfahrenskosten zu tragen. Und der vom Gericht eingesetzte Treuhänder erhält auch eine Vergütung.


Ihnen wird also nicht mehr zugesprochen – im Gegenteil, sie haben weniger als vorher.
Das war eine Leseprobe aus „Ratz-fatz schuldenfrei: DER SCHULDEN-KO“.

http://xyab.de/schuldenko »

Ein Kontakt zwecks kommerzieller Angebote ist NICHT gestattet

410 hits

CSS ist valide! Valid HTML 4.01 Transitional