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Verfassunggebende Versammlung

Eingegeben am: Donnerstag, 01. Februar 2024  10:25 Uhr
Bearbeitet am: Donnerstag, 01. Februar 2024  10:48 Uhr
Endet am: Sonnabend, 11. Mai 2024  11:25 Uhr
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Willkommen bei Ihrer Verfassunggebenden Versammlung

Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft. Diese Bewegung entsteht aus der Mittes des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner vorherigen Genehmigung.


1) UN - Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1 (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG). (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. (3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten. UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt und noch mehr Informationen finden Sie HIER. > / > http://www.verfassunggebende-versammlung.com »

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