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Warum der Schlechtverteidiger Michael Tusch (Hannover) nicht Opfer, sondern uneinsichtiger Täter is (Hannover - Ronnenberg - Karlsruhe - Köln - Bonn)

Eingegeben am: Sonntag, 31. März 2024  19:00 Uhr
Bearbeitet am: Sonntag, 31. März 2024  19:01 Uhr
Endet am: Dienstag, 09. Juli 2024  19:00 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Warum der Schlechtverteidiger Michael Tusch (55) aus Hannover nicht Opfer, sondern Täter ist!

Je mehr Tusch-Mandanten sich bei Purschke und Juristen melden, desto stärker kristallisieren sich Gemeinsamkeiten heraus, die typisch für Schlechtverteidiger sind, die mit dem verliehenen Prädikat "Fachanwalt für Strafrecht" auf Mandantenfang sind, herumlaufen.

Immer wieder laufen arglose Mandantinnen und Mandanten solchen Leuten auf, verlieren Tausende von hart erarbeiteten Euro oder müssen noch jahrelang Kreditraten abzahlen, die sie im Vertrauen auf eine konfrontative Strafverteidigertätigkeit mit Feuer und Schwert auf eigens dafür aufgenommene Darlehen zu zahlen haben. Für nichts und wieder nichts.

Ein Strafverteidiger, der nicht bis zum Äußersten strafverteidigt, sondern mimosenhaft als Beischläfer des Gerichts verkommt und alles andere als konfrontativ strafverteidigt, sondern nahezu teilnahmslos danebensitzt und auf seinem Computer herumklimpert, mehrere Meter vom Mandanten der Kuscheljustiz frönt, vor Übergabe oder Überweisung des gewichtigen Honorars "starke, konfrontative Strafverteidigung" verspricht, die er nicht einzuhalten vermag aufgrund charakterlicher und anderer Schwächen - ist ein Betrüger gemäß § 263 StGB.

Herr Michael Tusch ist der Täter unter den Strafverteidigern, wenn er Ihnen eine "konfrontative" Strafverteidigung versprochen hat/verspricht, die er nicht einzuhalten vermag. Wenn Tusch im Gefolge seiner unhaltbaren Versprechungen weiterhin Täuschungshandlungen begeht, die bekanntlich immer Bestandteil eines Betruges sind, so erkennen selbst Nichtjuristen die schlimme, aussichtslose Lage, die dieser sogenannte Strafverteidiger anzurichten vermag:

1. Tusch behauptet gegenüber der Staatsanwaltschaft dickdrebisch, Ihnen geraten zu haben, nicht auszusagen, obwohl das nicht stimmt.

2. Tusch untermauert diese falsche, mithin lügenhafte Behauptung gegenüber der Staatsanwaltschaft, indem er wider besseren Wissen behauptet, alle Belastungszeugen seien glaubwürdig, obwohl er genau weiß, dass mehrere Belastungszeugen gelogen haben und der Strafrichter der 1. Instanz im Urteil selbst Zweifel an der Aussagequalität äußerte, weil neben der Unglaubwürdigkeit der Zeugen die Zeugenaussagen selbst nicht glaubhaft sein können: Tusch hatte die Ermittlungsakten nicht gründlich durchgearbeitet, sondern geschlampt.

3. Tusch unterhält diese offensichtlich falsche Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft selbst dann, wenn er weiß, dass das Gericht gegen eine der Zeuginnen ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage eingeleitet hat.

4. Tusch münzt eine gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG erfolgte Berichterstattung eines Mandanten dergestalt um, um daraus eine nicht vorhandene Verleumdung zu konstruieren, der im Zweifel die Staatsanwaltschaft zunächst zu folgen bereit ist.

5. Zeuginnen und Zeugen - allesamt ehemalige Tusch-Mandanten - stellen kein gutes Zeugnis über den rechtsanwaltlichen Gernegroß aus Hannovers Luisenstraße 10/11 aus, wenn sie die Teilnahmslosigkeit in Gerichtsverhandlungen bestätigen, von hohen Honorarforderungen sprechen usw. usw.

Wer als Jurist sich die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" nur deshalb von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer verleihen lässt, um auf Mandantenfang im unseriösesten Sinne zu gehen, in Wirklichkeit seinen Mandantinnen und Mandanten durch Nichtstun schadet und Lügen über seine Mandanten verbreitet und diesen unterjubelt wie im Falle Müller, gehört vom Geschäft der Strafverteidigung ausgeschlossen, sollte unter keinen Umständen für die Führung einer Strafverteidigung beauftragt werden.

Melden Sie sich in jedem Falle, damit die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Hannover beim nächsten Versuch der Terminierung im Saal 1 H 1 ein genaueres Bild über den Täter Tusch und seine Machenschaften machen kann.

Sie erhalten ein anständiges Zeugengeld für Ihren Verdienstausfall und Ihre Aufwändungen und die Kosten für Ihre Fahrkarten bzw. Fahrtkosten von der Gerichtskasse ersetzt.

Sie dienen ferner zur Warnung allen den bedauernswerten Männern und Frauen, die in ihrer naiven Sorglosigkeit sich den falschen Strafverteidiger aussuchen könnten, mit dem sie letztlich Schiffbruch erleiden.


Purschke und Juristen
Blumenstraße 4

30952 Ronnenberg

Telefon: 05109 - 6525

Täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr - auch sonntags.

Sie sind nicht mehr allein. Sie sind nicht der Büttel, der Sklave eines schlecht verteidigenden Verurteilungsbegleiters. Dann nämlich können Sie gleich auf einen solchen Scharlatan verzichten.
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