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Frank-Hasenpusch-Zeugin torpediert erfolgreich Berufungshauptverhandlung ... (Hannover - Karlsruhe - Wennigsen)

Eingegeben am: Mittwoch, 10. April 2024  10:48 Uhr
Bearbeitet am: Sonntag, 14. April 2024  17:09 Uhr
Endet am: Freitag, 19. Juli 2024  10:47 Uhr
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Oberstaatsanwalt Hasenpusch -Monatseinkommen bei 13-jähriger Berufszugehörigkeit 6.672,00 Euro monatlich - versagte kläglich am Wennigser Amtsgericht.

Er vertrat nicht den Rechtsstaat, sondern fühlte sich eher der Vorgängerregierung zugewandt.

Obwohl er wusste, dass die attribuierten Adjektive "menschenverachtend, schikanös, rechtswidrig, rücksichtslos, scheinheilig und heuchlerisch" durchaus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) genügten, bestand er auf Bestrafung bei einem unbestraften Bürger, der das dienstliche Sozialverhalten einer Stadtangestellten umschrieb.

Er hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Zwar wurde rechtzeitig das Berufungsgericht angerufen, jedoch bleibt die Zeugenbank zum 1. Februar 2024 leer.

Die Hasenpusch-Zeugin war sich des Belastungsdruckes, der von der Strafsache ausging und sie körperlich und seelisch schädigte, überdrüssig und nutzte die gesetzliche Regelung der §§ 77 d StPO und 158 StPO, indem sie von Ihrem Recht, ihren einst gestellten Strafantrag zurückzuziehen (Rücknahme des Strafantrages) erfolgreich Gebrauch machte.

Mit diesem Handstreich verfügte die starke, edle, verantwortungsbewusste Zeugin, dass das dem § 158 StPO innewohnende Bestrafungsverbot für den Angeklagten realisiert (verwirklicht) wird.

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