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Nachhilfe für den Richter am Amtsgericht Wennigsen Ingo Flasche (55) im Verfassungsrecht (Karlsruhe - Wennigsen - Ronnenberg - Hannover)

Eingegeben am: Montag, 12. Februar 2024  11:00 Uhr
Bearbeitet am: Sonnabend, 17. Februar 2024  21:02 Uhr
Endet am: Mittwoch, 22. Mai 2024  12:00 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Erlaubte Schmähkritik unter Einbettung verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Für den Wennigser Amtsrichter Flasche scheint so alles "Beleidigung" zu sein, was ihm nicht in den Kram passt.

Selbst alltägliche Formulierungen wie "rechtswidrig, rücksichtslos, menschenverachtend, schikanös, scheinheilig und heuchlerisch" werden bei einem wie Flasche zur "Schmähkritik" im beleidigungsstrafrechtlichen Sinne.

Dabei irrt der Meister, auch wenn er Angeklagte mit Wörtern wie "Uneinsichtigkeit" und "Borniertheit" bezeichnet.

Im Falle der Ronnenberger Lügenlady aus der Stadtverwaltung Ronnenberg hat der Strafrichter anscheinend nicht einmal die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft durchgelesen, in welcher eine tiefgreifende Beleidigung der Zeugin gegenüber einem Prozessbeteiligten zu finden ist.

Wir gehen davon aus, dass das Amtsgericht Wennigsen nicht das einzige Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Hannover ist, das Unschuldige gezielt wegen "Beleidigung" verurteilt(e),
weil es über den § 31 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hinwegsieht.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:

"Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und und Kontext der Äußerung. Diesen Maßstäben genügen die Entscheidungen nicht´. Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind."

Die bei der Stadtverwaltung Ronnenberg jetzt im "Beschwerdemanagement" tätige Verwaltungsangestellte hatte rechtsmissbräuchlich einen ihrer Kunden als "wahnwitzig" = verrückt, im höchsten Maße unvernünftig, wahnsinnig" verinnerlicht, dies am 3.6.2022 schriftlich gegenüber der Vernehmungsbeamtin bekräftigt, Anträge und Schreiben während ihrer Amtszeit im Sozialamt Ronnenberg zu Lasten einer Rentnerin über Monate deshalb nicht bearbeitet. Als Reaktion erfolgten die zuoberst genannten Attribute zu Lasten der Täterin, die mehrfach vor der Polizei und dem Gericht log, falsch aussagte und als Lügenlady bezeichnet wird.

Melden auch Sie sich gern, wenn Sie Opfer richterlicher Unrechtspraktiken geworden sind. Dabei können Sie durchaus in einem anderen Landgerichtsbezirk wohnen. Die wenigsten Beleidigungsverurteilungen sind Schmähkritiken: Bei der Mehrzahl handelt es sich mithin um Fehlurteile. Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Wehren Sie sich mannhaft.


Abstrakte Rechtsberatung
Purschke und Juristen im Strafrecht
Telefon: 05109 - 6525


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