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Zu Unrecht auf der Förderschule? Purschke einschalten! (Ronnenberg - deutschlandweit)

Eingegeben am: Dienstag, 30. Januar 2024  17:21 Uhr
Bearbeitet am: Dienstag, 30. Januar 2024  21:17 Uhr
Endet am: Donnerstag, 09. Mai 2024  18:21 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Sehr geehrte Eltern,

wenn Ihr Kind zu Unrecht, d. h. gegen Ihren Willen, eine so genannte Förderschule besuchen muss, wenden Sie sich an mich.

Soforthilfe deutschlandweit. Juristenunterstützt.

Zur Beachtung: Abstrakte Rechtsberatung Förderschule

Auch Downsyndrom-Kinder haben Anspruch auf eine Regelschule - nicht nur Lernbehinderte.

Lassen Sie von Privatlehrer Purschke prüfen, ob Ihr Kind überhaupt "lernbehindert" ist oder aus Bequemlichkeitsgründen auf eine schädigende Förderschule verfrachtet wurde, um Arbeitsplätze für "Förderschullehrer" zu sichern.

Wir gewinnen immer bei staatlichem Unrecht. In Sachen Förderschule ist Deutschland ebenfalls ein Unrechtsstaat.

Millionen von Kindern besuchten rechtswidrig Sonderschulen/Förderschulen, weil deren Eltern sich nicht wehrten. Mit Purschke und Juristen haben Sie eine starke Stimme. Wir helfen Ihnen auch beim längst notwendigen verbalen Gegenschlag, den Sie schnellstens planen und ausführen sollten.

Privatlehrer Dietmar Purschke, Blumenstraße 4, 30952 Ronnenberg, Telefon: 05109 - 6525


Zur Einstimmung:

Gymnasiallehrer Josef Kraus: SPASSPÄDAGOGIK
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Man darf den Aufgebenden zwecks kommerzieller Angebote kontaktieren.

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